Von Seiten des Gesetzgebers besteht die Pflicht, für Sonderbauten im Baugenehmigungsverfahren in den
jeweiligen Bundesländern ein Brandschutzkonzept vorzulegen. Hier gelingt es uns im Spannungsfeld zwischen
berechtigen Bauherreninteressen, behördlichen Auflagen und erforderlichen Brandschutzbelangen komplexe
Lösungen zu erarbeiten. Kein Bauvorhaben gleicht dem anderen, folglich muss auch stets das Brandschutzkonzept
eine individuelle Antwort auf objektspezifische Fragestellungen sein.
Wir erstellen ganzheitliche Brandschutzkonzepte für Gebäude
besonderer Art und Nutzung:
Bei diesem Klinikum wurden neben den Brandschutzkonzepten für mehrere Bauvorhaben auch die F & R-Pläne erstellt.
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